Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Dienstleistungen und Verträge zwischen Prass Entrümpelung und ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Angebote von Prass Entrümpelung sind verbindlich, wenn sie schriftlich, per E-Mail, als PDF-Angebot oder ausdrücklich als verbindliches Angebot erstellt wurden.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt, insbesondere per E-Mail, durch Unterschrift oder durch schriftliche Terminbestätigung. Mit der Bestätigung des Angebots erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil an.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Prass Entrümpelung schriftlich bestätigt wurden.
Nach Bestätigung des Angebots wird der vereinbarte Termin für den Kunden reserviert. Sollte der Kunde das Angebot nicht rechtzeitig bestätigen und der gewünschte Termin anderweitig vergeben sein, kann Prass Entrümpelung alternative Termine anbieten. Die Preise können je nach Termin, Aufwand und Verfügbarkeit abweichen.
Prass Entrümpelung führt Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Kellerentrümpelungen, Dachbodenentrümpelungen, Garagenentrümpelungen, Transport- und Entsorgungsarbeiten sowie damit verbundene Dienstleistungen aus, soweit diese im Angebot schriftlich vereinbart wurden.
Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem bestätigten Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Prass Entrümpelung vor Vertragsabschluss vollständig und wahrheitsgemäß über alle für die Durchführung wichtigen Umstände zu informieren.
Hierzu gehören insbesondere:
Der Kunde muss sicherstellen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich sind und dass die Durchführung der Arbeiten rechtlich und tatsächlich möglich ist.
Sollten wichtige Informationen fehlen oder falsch angegeben worden sein, ist Prass Entrümpelung berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen oder die Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise zu verweigern.
Prass Entrümpelung verpflichtet sich, die vereinbarten Arbeiten sorgfältig und fachgerecht durchzuführen.
Die Durchführung setzt voraus, dass die Arbeiten unter normalen Bedingungen möglich sind. Normale Bedingungen liegen insbesondere vor, wenn Zufahrtswege, Hauseingänge, Flure, Treppenhäuser, Aufzüge und Arbeitsbereiche frei zugänglich und sicher nutzbar sind.
Bei erschwerten Bedingungen, zum Beispiel langen Laufwegen, fehlenden Parkmöglichkeiten, engen Treppenhäusern, nicht nutzbaren Aufzügen, stark verschmutzten Räumen, Gefahrenstoffen oder unvorhersehbarem Mehraufwand, können zusätzliche Kosten entstehen.
Prass Entrümpelung ist berechtigt, je nach Bedarf eigenes Personal, zusätzliche Mitarbeiter, Fahrzeuge, Subunternehmer oder Fachbetriebe einzusetzen.
Zusatzleistungen und Mehraufwände, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Dazu zählen insbesondere:
Wird während des Einsatzes festgestellt, dass der tatsächliche Aufwand höher ist als im Angebot angenommen, kann Prass Entrümpelung den Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden zusätzlich berechnen.
Nach Bestätigung des Angebots ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
Die restlichen 50 % sind am Tag des Einsatzes fällig. Die Restzahlung muss spätestens nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.
Die Zahlung kann vor Ort in bar oder per Echtzeitüberweisung erfolgen. Bei Zahlung per Echtzeitüberweisung muss der Zahlungseingang unmittelbar nachweisbar sein.
Ohne rechtzeitige Anzahlung ist Prass Entrümpelung nicht verpflichtet, den Termin verbindlich freizuhalten oder die Arbeiten durchzuführen.
Erfolgt die Restzahlung am Einsatztag nicht vollständig, ist Prass Entrümpelung berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, offene Forderungen geltend zu machen und entstandene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
Terminänderungen müssen so früh wie möglich schriftlich mitgeteilt werden. Eine Terminverschiebung ist nur nach Verfügbarkeit möglich.
Für Terminänderungen kann Prass Entrümpelung eine angemessene Bearbeitungsgebühr berechnen, insbesondere wenn bereits Personal, Fahrzeuge, Entsorgungskapazitäten oder sonstige Ressourcen eingeplant wurden.
Bei kurzfristigen Stornierungen kann Prass Entrümpelung eine Stornogebühr berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung, dem bereits entstandenen Aufwand und den reservierten Kapazitäten.
Wenn das Team bereits vor Ort ist oder der Einsatz aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden nicht durchgeführt werden kann, kann der vereinbarte Betrag ganz oder teilweise fällig werden.
Die im Angebot genannte Einsatzdauer ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Schätzung auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben.
Verzögerungen, die durch unvollständige Angaben, erschwerte Bedingungen, Wartezeiten, fehlende Zugänge, fehlende Parkmöglichkeiten oder zusätzlichen Arbeitsumfang entstehen, können gesondert berechnet werden.
Kurze Erholungs-, Trink- oder Verschnaufpausen, die aus Gründen der Arbeitssicherheit erforderlich sind, gelten als Arbeitszeit.
Prass Entrümpelung entsorgt die im Angebot vereinbarten Gegenstände fachgerecht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Nicht im Angebot enthaltene Entsorgungsmengen, Sonderabfälle, Gefahrstoffe oder gesondert zu behandelnde Materialien können zusätzliche Kosten verursachen.
Der Kunde ist verpflichtet, Prass Entrümpelung vorab über mögliche Gefahrstoffe, Sondermüll oder problematische Materialien zu informieren.
Prass Entrümpelung ist nicht verpflichtet, bestimmte Gegenstände zu transportieren, zu lagern oder anzunehmen, wenn diese aus rechtlichen, ethischen, religiösen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen ausgeschlossen sind.
Prass Entrümpelung transportiert insbesondere keine Klaviere, Flügel oder sonstigen Musikinstrumente.
Ebenfalls ausgeschlossen sind insbesondere:
Prass Entrümpelung ist berechtigt, die Mitnahme, den Transport, die Lagerung, Entsorgung oder Bearbeitung solcher Gegenstände zu verweigern.
Sollte sich erst während des Einsatzes herausstellen, dass ausgeschlossene Gegenstände vorhanden sind, ist Prass Entrümpelung berechtigt, die Arbeiten ganz oder teilweise zu unterbrechen, zu verweigern oder nur nach gesonderter Vereinbarung fortzuführen.
Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Behandlung, Entfernung, Sicherung oder Entsorgung ausgeschlossener Gegenstände selbst verantwortlich.
Entstehen Prass Entrümpelung durch nicht angegebene oder ausgeschlossene Gegenstände zusätzliche Kosten, Wartezeiten, Entsorgungskosten, Sicherheitsmaßnahmen oder sonstige Aufwendungen, sind diese vom Kunden zu tragen.
Besonders schwere, sperrige, gefährliche oder schwer zugängliche Gegenstände müssen vorab schriftlich angegeben werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Werden solche Gegenstände nicht vorab angegeben, ist Prass Entrümpelung berechtigt, die Mitnahme zu verweigern oder zusätzliche Kosten zu berechnen.
Prass Entrümpelung führt alle Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt aus und bemüht sich, Schäden an Gegenständen, Räumen und Gebäudeteilen zu vermeiden.
Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Entrümpelungen, Räumungen, Tragearbeiten, Demontagearbeiten und Transportarbeiten trotz sorgfältiger Arbeitsweise zu Gebrauchsspuren oder Beschädigungen kommen kann, insbesondere wenn Gegenstände schwer, sperrig, verklebt, verschraubt, befestigt, eingebaut oder fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Dies kann insbesondere Wände, Türen, Türrahmen, Böden, Treppenhäuser, Aufzüge, Geländer, Fliesen, Tapeten, Putz, Sockelleisten, Einbauten sowie Möbel und sonstige Gegenstände betreffen.
Für unvermeidbare Gebrauchsspuren oder Beschädigungen, die aufgrund enger räumlicher Verhältnisse, bereits vorhandener Vorschäden, empfindlicher Materialien, schwer lösbarer Verbindungen, fehlender Vorbereitung oder unzureichender Zugänglichkeit entstehen, haftet Prass Entrümpelung nicht, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Offensichtliche Schäden müssen vom Kunden unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden. Nicht offensichtliche Schäden sind so schnell wie möglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Prass Entrümpelung haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Prass Entrümpelung, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
Keine Haftung besteht für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, unzureichende Vorbereitung, bereits vorhandene Mängel, unsachgemäße Verpackung, Mitwirkung Dritter, nicht erkennbare Vorschäden oder nicht angezeigte besondere Risiken entstehen.
Wirken der Kunde, Angehörige, Bekannte oder andere vom Kunden beauftragte Personen bei den Arbeiten mit, erfolgt dies auf Verantwortung des Kunden.
Entstehen Schäden durch die Mitwirkung des Kunden oder Dritter, haftet Prass Entrümpelung hierfür nicht.
Eine Haftung von Prass Entrümpelung bleibt jedoch bestehen, wenn der Schaden nachweislich durch Prass Entrümpelung selbst verursacht wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Park- und Haltemöglichkeiten zu sorgen.
Falls eine Halteverbotszone erforderlich ist, muss der Kunde diese rechtzeitig beantragen und einrichten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Prass Entrümpelung diese Leistung übernimmt.
Fehlt eine erforderliche Parkmöglichkeit oder Halteverbotszone, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten, längere Laufwege, zusätzliche Arbeitszeit oder notwendige Zusatzfahrten.
Der Kunde muss sicherstellen, dass Prass Entrümpelung zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu allen vereinbarten Räumen erhält.
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme, soweit der Kunde oder eine bevollmächtigte Person vor Ort ist.
Ist der Kunde nicht anwesend oder nicht erreichbar, gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß erbracht, soweit sie dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen und keine offensichtlichen Mängel schriftlich mitgeteilt werden.
Prass Entrümpelung ist berechtigt, vor, während und nach dem Einsatz Fotos oder Videos zur internen Dokumentation anzufertigen. Diese dienen insbesondere dem Nachweis des Zustands, des Arbeitsfortschritts, der Entsorgungsmengen und der ordnungsgemäßen Durchführung.
Eine Veröffentlichung von Bildmaterial erfolgt nur, wenn keine personenbezogenen Daten, sensiblen Informationen oder eindeutig zuordenbaren privaten Gegenstände erkennbar sind oder wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
Prass Entrümpelung verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Einsatzplanung und Forderungsdurchsetzung.
Bei Zahlungsverzug ist Prass Entrümpelung berechtigt, offene Forderungen an ein Inkassounternehmen, einen Rechtsanwalt oder eine sonstige zur Forderungsdurchsetzung beauftragte Stelle zu übergeben.
Prass Entrümpelung ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer, Entsorgungsbetriebe, Fahrer, Helfer oder Fachunternehmen einzusetzen.
Prass Entrümpelung achtet auf eine sorgfältige Auswahl der eingesetzten Personen und Unternehmen.
Trinkgelder sind freiwillig und können nicht mit offenen Rechnungen, Anzahlungen oder Restbeträgen verrechnet werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand der Sitz von Prass Entrümpelung.
Stand: 08.01.2026