Besenrein übergeben: Bedeutung, Definition & Checkliste für die Wohnungsübergabe

• Prass Entrümpelung Team • 8 min Lesezeit
Wohnung besenrein übergeben

Bei vielen Mietwohnungen steht im Vertrag: „Die Wohnung ist geräumt und besenrein zu übergeben.“ Was das genau bedeutet, ob Fenster putzen oder Küche reinigen nötig sind und was der Vermieter verlangen darf, lesen Sie hier.

Kurz gesagt: Besenrein = grob gereinigt, leergeräumt, frei von grobem Schmutz. Keine professionelle Endreinigung. Fenster putzen ist in der Regel nicht Teil von „besenrein“, sofern nicht vertraglich vereinbart.

Was bedeutet „besenrein“? (Definition)

Besenrein bedeutet im Normalfall: grob gereinigt, leergeräumt und frei von grobem Schmutz. Es handelt sich nicht um eine professionelle Endreinigung („gepflegt übergeben“), sondern um eine einfache Grundsauberkeit – so, wie man nach einem Umzug grob durchkehrt und grobe Reste beseitigt. Die Rechtsprechung bestätigt in der Regel diese Auslegung. Entscheidend ist: Die Wohnung muss vollständig leer sein und so hinterlassen werden, dass der Vermieter ohne große Nacharbeit einen neuen Mieter einziehen lassen kann.

Was gehört zu „besenrein“? Checkliste

Alle Möbel und Gegenstände müssen raus – nichts „für den Nachmieter“ stehen lassen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart. Böden werden gekehrt oder gesaugt; feuchtes Wischen ist nur bei klebrigen oder stark verschmutzten Stellen nötig. Grobe Flecken sollten entfernt werden, tiefe Reinigungen oder Grundreinigung gehören nicht zur besenreinen Übergabe. Müll, Kartons und zurückgelassene Sachen in Schränken, Keller oder Ecken sind ein häufiger Streitpunkt – alles mitnehmen oder fachgerecht entsorgen.

In Küche und Bad reicht die grobe Sauberkeit: Arbeitsflächen abwischen, Herd und Spüle von sichtbarem Schmutz befreien, Waschbecken und Toilette putzen. Eine Einbauküche muss in der Regel nicht demontiert werden, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Kalkentferner oder Spezialreiniger sind nur nötig, wenn der Vertrag es vorsieht.

Was oft nicht zu „besenrein“ gehört

Fenster putzen (innen oder außen) ist in der Regel nicht Teil der besenreinen Übergabe – außer der Mietvertrag verlangt es ausdrücklich. Teppichboden oder Bodenbelag zu entfernen oder Wände zu streichen, kann nur verlangt werden, wenn es vertraglich vereinbart ist. Wer unsicher ist, sollte vor der Übergabe den Vertrag prüfen und den Vermieter fragen, was er erwartet. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos schützt beide Seiten.

Nach einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung bleibt oft die Übergabe – besenrein ist dann das vertragliche Minimum. Wer Keller oder Abstellraum mitgenutzt hat, muss auch diese Flächen leerräumen und besenrein übergeben. Alle Schlüssel (Wohnung, Keller, Briefkasten, Haustür) müssen vollständig abgegeben werden. Ohne Protokoll fehlt bei späterem Streit der Nachweis, in welchem Zustand übergeben wurde.

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Häufige Fragen

Was bedeutet besenrein?

Besenrein bedeutet: grob gereinigt, leergeräumt und frei von grobem Schmutz. Es ist keine professionelle Endreinigung, sondern einfache Grundsauberkeit – so, wie nach einem Umzug grob durchgekehrt wird.

Muss ich Fenster putzen für besenrein?

In der Regel nicht. Besenrein bezieht sich auf Böden und grobe Sauberkeit. Fenster putzen kann der Vermieter nur verlangen, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Darf der Vermieter mehr als besenrein verlangen?

Nur wenn es im Vertrag steht, z.B. „gepflegt übergeben“ oder „Fenster putzen“. Ohne solche Klausel reicht besenrein. Bei Unklarheit den Vertrag prüfen oder den Vermieter vor der Übergabe fragen.

Was passiert, wenn ich nicht besenrein übergebe?

Der Vermieter kann die Kosten für eine nachträgliche Reinigung von der Kaution abziehen oder Sie in Regress nehmen. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand und schützt beide Seiten.

Muss ich Keller und Abstellraum auch besenrein übergeben?

Ja. Alle mitvermieteten Flächen müssen leergeräumt und besenrein sein. Wer Keller oder Abstellraum „vergisst“, riskiert Abzüge von der Kaution.